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Anbieter und Angaben nach dem Teledienstgesetz:
Der Bundestag hat am 14. Dezember 2001 das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) beschlossen und am 21. Dezember 2001 in Kraft gesetzt. Geändert und an europäisches Recht angepasst wurde insbesondere das Teledienstgesetz (TDG) vom 22.07.1997. Dieses Gesetz regelt die Informationspflichten für Anbieter von Teledienstleistungen, wozu das Gesetz schon die bloße Präsentation von Dienstleistungen im Internet zählt. Seit dem 1. Januar 2002 ist ein neues Teledienstgesetz (§6 Nr. 5a-c TDG) in Kraft, dass verändert und an das europäische Recht angepasst wurde. Es regelt Informationspflichten für Anbieter von Teledienstleistungen. |